scroll down

Rechtsanwaltskanzlei BÖRGERS, Fachanwälte für Privates Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht, Grundstücksrecht und Mietrecht - Berlin, Hamburg, StuttgartRechtsanwaltskanzlei BÖRGERS, Fachanwälte für Privates Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht, Grundstücksrecht und Mietrecht - Berlin, Hamburg, Stuttgart

Tätigkeiten

Wir betreuen unsere Mandanten in den von uns angebotenen Rechtsgebieten umfassend. Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich dabei insbesondere auf die

Vertragsgestaltung

Wir erstellen Verträge für Einzelvorhaben ebenso wie auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Musterverträge. Ihre eigenen Vertragsentwürfe prüfen wir daraufhin, ob sie die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung berücksichtigen (u. a. AGB-Prüfung) und ggf. in einzelnen Punkten optimiert werden können. Bei der beabsichtigten Verwendung von Entwürfen Ihrer Vertragspartner zeigen wir Ihnen ggf. bestehende Nachteile und Risiken auf. Und nicht zuletzt führen und begleiten wir auf Ihren Wunsch die Vertragsverhandlungen.

Allgemeine, laufende Beratung

Die allgemeine, fortlaufende Beratung ist darauf gerichtet, schnell und „unbürokratisch“ akute rechtliche Fragestellungen zu klären, oft auch telefonisch oder per E-Mail. Diese Form der Beratung erfolgt entweder auf der Basis einer Mandatsrahmenvereinbarung mit Abrechnung nach Zeitaufwand oder auf der Grundlage längerfristiger Beratungsverträge zu monatlichen Pauschalhonoraren. Die Beratung umfasst außer den Fragen, die typischer Weise auch Gegenstand der projektbegleitenden Beratung sein können, auch Auskünfte in Bereichen wie Gesellschafts- und Insolvenzrecht und Gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht.

Projektvorbereitende und -begleitende Beratung

Wir beraten und vertreten umfassend im Zusammenhang mit allen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auftretenden Fragen, z. B. bei

  • dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen
  • der Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen
  • der Klärung nachbarrechtlicher Vorfragen
  • der Klärung vergaberechtlicher Vorfragen
  • der Finanzierung von Bauvorhaben
  • öffentlichen Vergabeverfahren (VOB/A, VgV; ÖPP-Verfahren)
  • dem Abschluss von Verträgen aller Art
  • dem Nachtragsmanagement und bei Störungen im Bauablauf,
  • der Abnahme
  • der Schlichtung von Streitigkeiten
  • der Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungs- bzw. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
  • der (drohenden) Insolvenz eines Beteiligten
  • der Veräußerung, Verwaltung und dem Management der Immobilie

Prozessführung/Vergabe­nachprüfungs­verfahren

Nicht jede außergerichtliche Verhandlung, nicht jeder Versuch der Streitschlichtung führt zum Erfolg. In manchen Fällen ist im Gegenteil von vorneherein klar, dass an einer gerichtlichen Auseinandersetzung kein Weg vorbeiführt. Entsprechend unserer überregionalen Ausrichtung vertreten wir unsere Mandanten dann in allen gerichtlichen Auseinandersetzung – selbständige Beweisverfahren, Hauptsacheverfahren, einstweilige Verfügungen etc. – vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und betreuen Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof.

Forderungen gegen säumige Schuldner setzen wir im Zwangsvollstreckungs­verfahren durch (Inkasso).

In vergaberechtlichen Streitigkeiten treten wir bundesweit vor den Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte sowie bei nationalen Vergaben vor den Landgerichten auf.

Schlichtung/Mediation

Außergerichtliche Schlichtung und Schiedsgerichtsverfahren ermöglichen eine verbindliche Streitbeilegung als Alternative zur gerichtlichen Entscheidung durch zu häufig hiervon überforderte staatliche Gerichte. Diese Verfahren sind insbesondere sehr viel schneller und bieten den Vorteil der fachlichen Spezialisierung der Schlichter und Schiedsrichter, somit ein deutlich höheres Niveau der Streitentscheidung. Alle unsere Partner verfügen über Erfahrung in der Streitschlichtung und in der Vertretung im Rahmen von Schiedsgerichten. Darüber hinaus sind Dr. Michael Börgers und Dr. Ulrich Böttger ausgebildete Schlichter/in und Schiedsrichter/in der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV). Christoph Stroyer ist, nach einem Aufbaustudium Mediation an der Fernuniversität Hagen, auch als Wirtschaftsmediator tätig.

Interne Schulungen

Wir bieten zu allen von uns angebotenen Rechtsgebieten Fortbildungen in Ihrem Unternehmen/Ihrer Verwaltung zu vereinbarten Pauschalhonoraren an. Bei der Themenauswahl, den inhaltlichen Schwerpunkten und der Dauer der Veranstaltung richten wir uns nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Unsere jeweils langjährige Dozentenerfahrung gewährleistet eine didaktisch-methodisch sinnvolle Vorgehensweise und damit einen nachhaltigen Lernerfolg.