Rechtsgebiete
Wir betreuen unsere Mandanten umfassend in allen bei Bau- und Immobilienprojekten auftretenden rechtlichen Fragen, insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
Die Komplexität vieler Baumaßnahmen stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, auch in rechtlicher Hinsicht. Bei der Abwicklung eines Bauvertrages auf der Grundlage der VOB/B, aber auch des BGB können vielfältige Konflikte entstehen, etwa bei der Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung, bei der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, bei Bauablaufstörungen, bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen. Eine vorausschauende und professionelle Vertragsgestaltung ebenso wie die kontinuierliche begleitende rechtliche Beratung kann nicht selten dazu beitragen, das Aufkommen solcher Konflikte zu verhindern. Kommt es doch zu einer streitigen Auseinandersetzung, führt nur eine Vertretung durch langjährig erfahrene und spezialisierte Bauanwälte zu dem für Sie optimalen Ergebnis. Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem privaten Baurecht können Sie jeden in unserem
Team als kompetenten Ansprechpartner kontaktieren.
Bei diesem komplexen und entsprechend konfliktträchtigen Vertragstyp bei dem nicht nur die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) als Sonderregelung, sondern auch im besonderen Maße eine sich ständig entwickelnde Rechtsprechung zu beachten ist, beraten wir Bauträger wie Erwerber von der Entwicklung über die Veräußerung und die Bauerrichtung bis hin zur Abnahme und Eigentumsübertragung. Als Ansprechpartner stehen Ihnen
Frank Weber, der seit 1997 in der NJW jährlich über die Rechtsprechung im Bauträgerrecht berichtet und von 2002 bis 2008 verantwortlicher Herausgeber für die Rechtsprechungsübersicht in der Zeitschrift BTR - Das Recht der Bauträger, Projektentwickler und Investoren war, sowie
Dr. Michael Börgers und
Dr. Hartmut A. Grams zur Verfügung.
Typische rechtliche Aufgabenstellungen bei der Vertragsgestaltung und -durchführung im Anlagenbau sind die
- Auslegung von Lastenheften, insbesondere bei sog. funktionalen Leistungsbeschreibungen und garantierten Leistungsmerkmalen, die
- Verhandlung oder Anwendung von Zahlungsplänen, die
- Umsetzung von Projektzeitplänen, die
- Abrechnung von zusätzlichen oder geänderten Leistungen sowie die
- Bestimmung von Gewährleistungspflichten.
An größeren Projekten sind zudem häufig auch Unternehmen aus dem Ausland beteiligt, so dass vom Auftragnehmer englischsprachige Vertragstexte und internationale Schiedsgerichtsvereinbarungen (z.B. FIDIC Books des VBI) beachtet werden müssen. Ihre Ansprechpartner im Anlagenbaurecht sind
Ralf Heuer und
Frank Weber die in den vergangenen Jahren zahlreiche komplexe Vorhaben im Bereich des Anlagenbaus betreut haben.
Architekten- und Ingenieurrecht | Referenzen
Zu unseren Auftraggebern gehören kleine und große Architektur- und Ingenieurbüros ebenso wie öffentliche und private Auftraggeber. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung, bei der außergerichtlichen und erforderlichenfalls gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Honoraransprüche, Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Urheberrechten, Mängelansprüche) ebenso wie bei der Abwehr derartiger Ansprüche. Ihre Ansprechpartner sind:
Dr. Michael Börgers,
Dr. Ulrich Böttger,
Frank Weber,
Martin Steiner,
Ralf Heuer
Projektsteuerungsrecht | Referenzen
Wir beraten bei der Gestaltung des Projektsteuerungsvertrages. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Einordnung als Werk- oder Dienstvertrag im konkreten Fall sowie auf die Transparenz der Honorarvereinbarung (z.B. nach dem DVP/AHO-Modell). Weiterhin beraten und vertreten wir regelmäßig bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung von Honoraransprüchen des Projektsteuerers/Projektmanagers sowie etwaiger Mängelrechte des Auftraggebers. Ihre Ansprechpartner sind:
Martin Steiner und
Frank Weber
Wir beraten und vertreten Öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren ebenso wie Bieter bzw. Bewerber als Teilnehmer an Vergabeverfahren ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Zentrale Themen sind dabei u.a. die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens, die sinnvolle und rechtmäßige Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen, die Wertung der Angebote sowie die Frage, ob ein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Neben der Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), Planungsleistungen (VOF) und sonstigen Leistungen (VOL/A) betreuen wir auch Verfahren zur Vergabe von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP/PPP). Wir vertreten Sie bundesweit vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten bei den Oberlandesgerichten und bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Landgerichten. Ansprechpartner:
Martin Steiner,
Dr. Hartmut A. Grams,
Frank Weber
Gewerbe- und Wohnraummietrecht | Referenzen
Wir beraten Vermieter wie Mieter bei der Gestaltung und dem Abschluss von Mietverträgen und ggf. Nachträgen. In laufenden Mietverhältnissen beraten und vertreten wir bei sämtlichen Fragestellungen zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (z.B. Minderung, Nebenkosten, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen). Besonderes Augenmerk legen wir auf die Prüfung der Wirksamkeit einer Befristung (Schriftform) bei Gewerberaummietverträgen. Weiterhin helfen wir bei der Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen. Eine besondere Expertise ist die umfassende und effiziente Betreuung von Immobilienportfolios auf Vermieterseite, auch bei Mieterinsolvenzen. Nicht zuletzt verfügen wir über eine umfangreiche Erfahrung bei der Führung von Mietprozessen. Ihre Ansprechpartner sind:
Christoph Stroyer,
Dr. Ulrich Böttger,
Dr. Hartmut A. Grams
Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentum sehen sich zahlreichen rechtlichen Problemen ausgesetzt, die häufig auch noch von zwischenmenschlichen Spannungen überlagert werden. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentumsgemeinschaften, Erwerber, Eigentümer und Verwalter bei allen WEG-spezifischen und baurechtlichen Fragen und Problemen. Hierbei kommt einigen unserer Anwälte neben der rechtlichen Expertise und langjährigen Erfahrung auch die Zusatzausbildung im Bereich der Mediation und Schlichtung zugute. Ihre Ansprechpartner sind:
Dr. Ulrich Böttger und
Christoph Stroyer
Nur durch professionelles Immobilienmanagement lassen sich Werthaltigkeit und Rentabilität von Immobilienbeständen langfristig sichern und steigern. Das Ziel eines effizienten betriebswirtschaftlichen und technischen Immobilienmanagements stellt hohe Anforderungen an alle Akteure, insbesondere im Schnittstellenbereich zum Mietrecht und Transaktionsrecht. Wir unterstützen Sie bei allen einschlägigen Rechtsfragen, insbesondere bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und der Durchsetzung hieraus resultierender Ansprüche.
Wir begleiten Sie zudem bei der Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften, bei den Verhandlungen von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen sowie beim Abschluss von Darlehens- und Sicherheitenverträgen. Wir bieten die Strukturierung von Share- und Asset Deals, die Durchführung von Due Diligence sowie ein umfassendes Vertragsmanagement.
Ihre Ansprechpartner sind:
Christoph Stroyer,
Dr. Thomas Müller-Magdeburg
Ohne das Engagement von Maklern würden viele Immobiliengeschäfte nicht zustande kommen. Maklerprovisionsansprüche werden häufig nur ungern oder eben gar nicht erfüllt, wobei es die komplizierte Einzelfall-Rechtsprechung bei nur wenigen und unmodernen gesetzlichen Vorschriften den Maklerkunden leicht macht, Provisionsansprüchen mit zahlreichen Einwänden entgegen zu treten. Unser Tätigkeitsspektrum im Maklerrecht umfasst insbesondere
- die Gestaltung von Maklerverträgen,
- die Gestaltung von Maklerklauseln in Notarverträgen,
- die Beratung im Umgang mit Maklerauftraggebern,
- Maklergemeinschaftsgeschäfte,
- die Prozessvertretung in Provisionsfällen sowie
- Schulungsveranstaltungen zum Maklerrecht, zur Sicherung des Provisionsanspruches und zu aktueller Rechtsprechung.
Ihre Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit Maklerangelegenheiten auftretenden Fragen und Konflikten sind
Dr. Thomas Müller-Magdeburg und
Dr. Hartmut A. Grams
Gesellschaftsrecht | Referenzen
Wir beraten bei der Gründung, laufenden Betreuung oder Umgestaltung von Personen- und Kapitalgesellschaften außerhalb des Kapitalmarkts (BGB-Gesellschaft oder GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft, eG, GmbH, AG). Der Schwerpunkt kann dabei - je nach den Bedürfnissen unserer Mandanten - auf der Vertragsgestaltung aus der Sicht der Gesellschaft, einzelner Gesellschafter oder der Geschäftsführung liegen. Zum Gesellschaftsrecht zählen auch Nachfolge-regelungen, Geschäftsführeranstellungsverträge, Gesellschafter-Darlehensverträge sowie Verträge über partiarische Darlehen oder die Stellung von Sicherheiten, die wir individuell für Sie gestalten. Ihre Ansprechpartner sind:
Ralf Heuer,
Christoph Stroyer
Mit dem Blick auf mögliche Insolvenzen beraten wir Unternehmen sowohl aus der Sicht des vom Insolvenzrecht stark in die Pflicht genommenen Geschäftsführers oder Vorstands als auch mit Blick auf eine mögliche Gesellschafterhaftung. Gläubiger unterstützen wir bei der Geltendmachung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren ihres Auftraggebers oder Auftragnehmers. Ihre Ansprechpartner sind:
Christoph Stroyer,
Ralf Heuer